Rechtsprechung
LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsweg bei Zahlungsansprüchen; Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages; kein Scheingeschäft, wenn Vertrag abgeschlossen, um Krankenversicherung zu erlangen.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB
Rechtsweg bei Zahlungsansprüchen; Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages; kein Scheingeschäft, wenn Vertrag abgeschlossen, um Krankenversicherung zu erlangen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 04.08.2010 - 10 Ca 5479/09
- LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06
Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - …
Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10
Hieraus folgt aber nicht, dass ein Rechtsverhältnis, das als Arbeitsverhältnis vereinbart wurde, durch bloße Nichtausübung der nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehenden Weisungsrechte zu einem freien Dienstverhältnis wird (vgl. dazu: BAG, Beschluss v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580).Die Beklagte führt auch selbst aus, dass der Arbeitsvertrag nur geschlossen worden sei, damit der Kläger insbesondere den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erhalte, was aber das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, das insoweit an ein Arbeitsverhältnis anknüpft, voraussetzt (vgl. dazu: BAG, Beschluss v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, aaO; LAG Hamm, Beschluss v. 23.06.2005 - 2 TA 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 6 Ta 291/05
Arbeitsgerichtsbarkeit: Zulässiger Rechtsweg bei Vorliegen eines schriftlichen …
Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10
Die Beklagte führt auch selbst aus, dass der Arbeitsvertrag nur geschlossen worden sei, damit der Kläger insbesondere den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erhalte, was aber das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, das insoweit an ein Arbeitsverhältnis anknüpft, voraussetzt (…vgl. dazu: BAG, Beschluss v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, aaO; LAG Hamm, Beschluss v. 23.06.2005 - 2 TA 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris). - LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei als Arbeitsverhältnisse ausgewiesenen …
Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10
Die Beklagte führt auch selbst aus, dass der Arbeitsvertrag nur geschlossen worden sei, damit der Kläger insbesondere den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erhalte, was aber das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, das insoweit an ein Arbeitsverhältnis anknüpft, voraussetzt (…vgl. dazu: BAG, Beschluss v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, aaO; LAG Hamm, Beschluss v. 23.06.2005 - 2 TA 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris).
- LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft - …
Ob dieses Vorbringen des Beklagten zutrifft und ob es zur Nichtigkeit des "Ausbildungsdienstvertrages" nach § 117 BGB führen würde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580; LAG Hamm, Beschl. v. 07.02.2011 - 2 Ta 532/10, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 2 Ta 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris), kann im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens offen bleiben.